(Kiel) Mit Erlass vom 19.12.2008 hat das Bundesministerium für Finanzen die für das Jahr 2009 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bei Gewerbebetrieben neu festgesetzt (AZ.: IV A 4 – S1547/0)
Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel. Hierbei handelt es sich um dem Unternehmen zugeordnete Gegenstände, die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben und hiernach nicht für Unternehmenszwecke, sondern für private Zwecke oder den privaten Bedarf des Personals verwendet werden. Um den Steuerpflichtigen von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen zu entbinden, wird diesem die Möglichkeit angeboten, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen, so Passau.
Die nachfolgenden Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person über 12 Jahre. Für Kinder bis zum zweiten vollendetem Lebensjahr entfällt der Pauschbetrag, vom vollendeten zweiten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beträgt dieser jeweils die Hälfte. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter voller insgesamt:
Steuersatz Steuersatz in €
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Bäckerei 848 431 1.279
Fleischerei 673 1.009 1.682
Gast- und Speisewirtschaften
– mit Abgabe von kalten Speisen 807 1.211 2.018
– kalte und warme Speisen 1.117 1.991 3.108
Getränke (Eh.) 0 364 364
Cafe und Konditorei 861 740 1.601
Milch, Milch erz., Fettwaren und Eier (Eh.) 511 68 579
Nahrungs- und Genussmittel 1.170 565 1.735
Obst, Gemüse, Südfrüchte, Kartoffeln (Eh.) 269 202 471
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In Zweifelsfällen empfahl Passau die Einholung vorheriger steuerlicher Beratung und erwies dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de -, in dem ausschließlich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Unternehmensbesteuerung“ organisiert seien
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jörg Passau
Steuerberater
DUV Vizepräsident und
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Kollegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
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