Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/3_K_565_17_Erb_Urteil_20180214.html
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Erbschaftsteuer/Verfahrensrecht – Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG auch die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG?