Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/1_K_2943_16_L_Urteil_20180201.html
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Einkommensteuer – Führt die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie der Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach für eine angestellte Rechtsanwältin durch die Arbeitgeberin zu Arbeitslohn?