Seit Menschengedenken stehen sich der Staat und Steuerpflichtige in einem Interessengegensatz gegenüber: Während der Fiskus bestrebt ist, so viele Steuern wie möglich einzuziehen, sind die Steuerpflichtigen genauso hartnäckig daran interessiert, diese zu vermeiden.
Eine besondere Rolle kommt dabei den bundesdeutschen Unternehmen zu. Am Gesamtsteueraufkommen des Staates von zuletzt rd. 488 Milliarden Euro sind sie alljährlich mit knapp 60 Milliarden Euro an gezahlter Körperschaft- und Gewerbesteuer beteiligt. Als „Erfüllungsgehilfe“ des Staates führen sie darüber hinaus Jahr für Jahr rd. 122 Milliarden Euro an Lohnsteuer ab sowie rd. 111 Milliarden Euro an Umsatzsteuer.
Das gesamte Steuerrecht ist daher für Unternehmen und Unternehmer von existenzieller Bedeutung. Gleichwohl sind die auf Unternehmenssteuerrecht spezialisierten Anwälte und Steuerberater bis heute in keinem eigenständigen Verband „in einer Hand“ organisiert, der ihre Interessen wahrnimmt.
In Erkenntnis dieser Tatsache wurde im Oktober 2008 der DUV – Deutsche Unternehmenssteuerverband e. V. gegründet.
Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen:
- Unternehmer, Selbständige und Freiberufler durch eine umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit näher über alle unternehmenssteuerrechtlich relevanten Vorschriften einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
- den Mitgliedern des Verbandes als Marketing- und Interessenvereinigung zur Seite zu stehen.
Um eine qualifizierte und fundierte Beratung dieser Zielgruppe auf allen Gebieten des Steuerrechts auch zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband folgende Mindestvoraussetzungen für Rechtsanwälte-/innen sowie Steuerberater-/innen beschlossen:
- Tätigkeitsschwerpunkt: Steuerliche Beratung/Steuergestaltung für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler auf allen steuerrechtlich relevanten Gebieten
- Mindestzulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater fünf Jahre
- Bei Rechtsanwälten-/innen zusätzlich: Steuerrechtliche Qualifikation erwünscht, z. B. als Fachanwalt für Steuerrecht, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer.
Zur Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder hat die Mitgliederversammlung darüber hinaus die Bildung von Fachausschüssen beschlossen.
Folgende Fachausschüsse wurden eingerichtet:
- Fachausschuss I: Einkommensteuerrecht
- Fachausschuss II: Besteuerung von Personengesellschaften
- Fachausschuss III: Besteuerung von Kapitalgesellschaften
- Fachausschuss IV: Unternehmensbewertung
- Fachausschuss V: EU-/ Internationales Steuerrecht
- Fachausschuss VI: Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Fachausschuss VII: Existenzgründung