(Kiel) Nach einer im Amtsblatt der der Europäischen Union veröffentlichten Richtlinie zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie – RICHTLINIE 2009/162/EU DES RATES vom 22. Dezember 2009 – droht dem sog. „Seeling-Modell“ noch in diesem Jahr das Ende.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel.

Nach derzeitigem Recht kann derjenige, der in einer Immobilie ein Unternehmen betreibt, die teilweise auch privat genutzt wird, die Vorsteuer aus den Anschaffungs-/Herstellungs- sowie aus den laufenden Kosten der Unterhaltung der Immobilie in voller Höhe geltend machen, wenn diese zu mindestens zehn Prozent zur Erlangung umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsumsätze verwandt wird. Im Gegenzug ist dafür die Privatnutzung der Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren ebenfalls der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Diesem sog. „Seeling-Modell“, so betont Passau, droht nach der soeben veröffentlichten EU-Richtlinie nun das Aus.

Wer den Vorteil aus diesem Modell noch nutzen möchte, sollte sich daher beeilen. Nach der Vorgabe der Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstatten nur bis zum 01.01.2011 Zeit, die geänderte Mehrwertsteuersystemrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Danach kann ein Unternehmer von der Vorsteuer nur noch den Teil abziehen, der auch tatsächlich der unternehmerischen Verwendung entspricht.

Passau empfahl, dies unbedingt zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.

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Jörg Passau
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