Neue Beiträge
- Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union 7. November 2024
- Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen 7. November 2024
- Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage 7. November 2024
- Kein Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Mitwirkungspflichtverletzung des Kindergeldempfängers und fehlendem Verschulden der Familienkasse 7. November 2024
- Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG 7. November 2024
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Finanzurteile
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Einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Gewerbesteuer-Messbetrag – Eine Nichtabnahmeentschädigung für einen Kredit stellt keine Vergütung für Fremdkapital dar und unterfällt somit nicht der Zinsschranke des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG a.F.
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 14 K 1177/23 G,F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung zum steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 2 KStG, gesonderter Feststellung von Teilen des Nennkapitals gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und Ablehnung des Antrags auf Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs.1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übertragenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2493/21 F,AO Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2 KStG und gesonderter Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG – Die Bestimmung des steuerlichen Übertragungsstichtags im Rahmen einer Verschmelzung richtet sich nach dem Stichtag der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grunde liegt; hier: Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos beim übernehmenden Rechtsträger
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 7 K 2491/21 F Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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Stromsteuer nach §§ 9b und 10 StromStG und Energiesteuer nach §§ 54 und 55 EnergieStG – Zu der Frage, ob eine KG als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ i. S. d. Art. 2 Nr. 18 Buchst. b) AGVO anzusehen ist und damit kein Anspruch auf Steuerentlastungen gemäß §§ 9b, 10 StromStG bzw. §§ 54, 55 EnergieStG besteht
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2024, AZ 4 K 569/23 VSt Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
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