Neue Beiträge
- Einkommensteuer: Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche sind freiberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 EStG 25. Juli 2024
- Einkommensteuer: Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen nicht steuerbar 25. Juli 2024
- Einkommensteuer: Erneute Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG bei fehlender Erkennbarkeit einer antraglosen Erstverwendung 25. Juli 2024
- Rückstellung für Altersfreizeit 25. Juli 2024
- Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung 25. Juli 2024
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 974 3010
Telefax: 0431 - 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Pressemitteilungen
-
BFH entscheidet mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Holding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft
(Kiel) Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding (geschäftsleitenden Holding) und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geklärt. Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Erb-, Steuer- sowie […]
-
Strafbarkeit bei Schätzung wegen mangelhafter Kassenbuchführung?
(Kiel) Die Kassenbuchführung bargeldintensiver Betriebe ist kompliziert. Bei Fehlern kann es zu Zuschätzungen durch die Betriebsprüfung kommen. Verstärkt, so der Leingartener Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger Hans Georg Hofmann, Mitglied […]
-
Betriebsausgabenabzug bei der Veranstaltung von Golfturnieren
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. […]
-
BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung
(Kiel) Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen […]
-
-
-
-
-
-