Neue Beiträge
- Einkommensteuer: Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche sind freiberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 18 EStG 25. Juli 2024
- Einkommensteuer: Zahlungen für die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Gesellschaftsanteilen nicht steuerbar 25. Juli 2024
- Einkommensteuer: Erneute Inanspruchnahme des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG bei fehlender Erkennbarkeit einer antraglosen Erstverwendung 25. Juli 2024
- Rückstellung für Altersfreizeit 25. Juli 2024
- Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung 25. Juli 2024
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 974 3010
Telefax: 0431 - 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Pressemitteilungen
-
Finanzgericht Köln: Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen
(Kiel) Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten […]
-
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar
(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass an eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden kann. Darauf verweist der Kieler Steuerberater […]
-
Finanzgericht Köln: Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund DBA
(Kiel) Dividenden einer ausländischen Tochtergesellschaft, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Inland von der Besteuerung freigestellt sind, können nicht der deutschen Besteuerung unterworfen werden, um damit der Muttergesellschaft die Anrechnung […]
-
Finanzgericht Köln gewährt Splittingtarif für Lebenspartnerschaft
(Kiel) Eingetragene Lebenspartner sind bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und […]
-
-
-
-
-
-