Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2018/6_K_884_15_K_G_F_Urteil_20180723.html
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Die in 2011 veröffentlichte Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 CHF pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank rechtfertigt nicht die Annahme einer voraussichtlich dauerhaften Teilwerterhöhung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG für eine Fremdwährungsverbindlichkeit