Richtlinien
des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V.

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ -innen und Steuerberatern/ -innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben:

  • Zertifizierte/r Berater/ -in für Erbschaft- und Schenkungsteuer (DUV e. V.)
  • Zertifizierter Berater/ -in für steuerliche Nachfolgeplanung (DUV e. V.)
  • Zertifizierte/r Berater/ -in für Unternehmenssteuern (DUV e. V.)
  • Zertifizierte/r steuerliche/r Berater/ -in für Unternehmen (DUV e. V.)
  • Zertifizierte/r Verteidiger/ -in im Steuerstrafrecht (DUV e. V.)

Zu „Zertifizierten Berater- oder Verteidiger/-innen“ können Personen ernannt werden, die – je nach Zertifizierungswunsch – als Rechtsanwalt/-in oder Steuerberater/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:

DUV Zertifizierungsrichtlinien Stand 01.03.2019

Antrag auf Zertifizierung