Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2019/3_K_2040_18_E_Urteil_20191209.html
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Einkommensteuer – Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe ist für deren zeitliche Zuordnung i.S.d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich