Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2015/14_K_4459_10_H_AO_U_Urteil_20151023.html
Neue Beiträge
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen 22. Dezember 2024
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen 19. Dezember 2024
- Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO 19. Dezember 2024
- Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO 19. Dezember 2024
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung 19. Dezember 2024
Kontakt
DUV Deutscher Unternehmens- steuer Verband e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 - 974 3010
Telefax: 0431 - 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.duv-verband.de
Ist der Kläger als Geschäftsführer der Komplementärin einer KG mittelbar der Geschäftsführer der KG gewesen sei, kommt er neben der Komplementär-GmbH als Haftungsschuldner für Steuerrückstände der KG in Frage