Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2017/2_K_1605_17_Kg_Urteil_20171206.html
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Kein Anspruch auf Kindergeld bis zur Ausbildung zur Steuerfachwirtin bei einer zwischenzeitlichen Berufstätigkeit in einer Steuerberatergesellschaft mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden