Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/13_K_4040_15_K_G_F_Urteil_20180514.html
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Körperschaftsteuer – Sind Vergütungen für Fremdkapital, die nach § 8a KStG in der für 2004 gültigen Fassung verdeckte Gewinnausschüttungen sind, im Sinne von § 8b KStG aF bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz zu lassen?