(Kiel) Häufig richtet das Finanzamt (FA) Auskunftsersuchen an Unternehmen um Informationen etwa über deren Kunden oder Lieferanten zu erfahren. Das FA will dadurch unbekannte Steuerfälle, also vermutete Steuerverkürzungen aufdecken.
Hierzu führt der Leingartener Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger Hans Georg Hofmann, Mitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, z. B. folgendes Beispiel an:
- Schreiben der Steuerfahndung an Unternehmer wegen Auskunft über Umsätze und Rechnungen betreffend eines Lieferanten.
Bei Auskunftserteilung ist indessen Vorsicht geboten, da sich der Unternehmer nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegenüber dem Betroffenen (z.B. Lieferanten) schadenersatzpflichtig machen kann bzw. bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Folgen drohen können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Ein solches Auskunftsersuchen setzt nämlich zumindest einen hinreichenden Anlass voraus. Ermittlungen „ins Blaue hinein“ reichen nicht. Es müssen konkrete Anhaltspunkte oder allgemeine Erfahrungen vorliegen, aufgrund derer eine Steuerverkürzung möglich erscheinen muss.
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist häufig fraglich. Um keine zivilrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu riskieren, so betont Hofmann, sollte hier sorgfältig geprüft und ein Fachmann hinzugezogen werden.
Hofmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.
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Hans Georg Hofmann
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Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger
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